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title: Sie haben die Verantwortung für die Standsicherheitsprüfung
description: Die Prüfpflicht für die Standsicherheit von Masten aller Art ist gesetzlich verankert und liegt in der vollen Verantwortung des Betreibers und Eigentümers.
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# Vernachlässigen Sie Ihre Prüfpflicht nicht

Eigentümer und Betreiber sind nach OR Art. 58 verpflichtet, die Standsicherheit und Standfestigkeit von ihren Masten auf ihrem Grundstück oder Gelände zu garantieren. Durch diese Werkeigentümerhaftung stehen Sie im Ereignisfall in der Verantwortung.

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## Wir übernehmen die Verantwortung

Die SPET übernimmt die Überprüfung Ihrer Elektrotragwerke schnell, kompetent und zerstörungsfrei. Überzeugen Sie sich selbst.

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## Die Prüfpflicht für Masten ist gesetzlich verankert

### ESTI Weisung

Die Weisung [244.1016 des ESTI](https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/Weisungen/Deutsch/ESTI_244_1016_d.pdf) (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) definiert verbindliche Vorgaben in Bezug auf Kontrolle und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen für Strassen und öffentliche Plätze.

### Starkstromverordnung

Die [Starkstromverordnung 734.2](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/1199_1199_1199/de) besagt, dass Kontrollen durch den Betriebsinhaber der Beleuchtungsanlagen nach Art. 18 mindestens alle fünf Jahre oder kontinuierlich mit dem Lampenwechsel durchzuführen sind.

### EN 40-x-x Normen

Die europäischen Normen [EN 40-x-x](https://www.din.de/de/meta/suche/62730!search?query=40) legen die Anforderungen an den Nachweis der Bemessung von Lichtmasten fest. Wichtige Kriterien sind die Eigenlast, die Windlast, die Leuchten, Zusatzlasten wie Schilder und der Strassenverkehr im Allgemeinen.

## Geraten Sie nicht in Schieflage

 Für Laien ist es grundsätzlich nicht möglich, die Konformität einer Anlage zu beurteilen. Dabei spielen unterschiedliche Windverhältnisse eine zentrale Rolle: Abhängig des Standorts (Windzone) und der Umgebung (Geländekategorie) unterscheiden sich daher die Anforderungen an Masten.

![Image](https://www.spet.ch/hubfs/img/content-images/spet-content-image-windbelastung.jpg)

- Nebst der Dimensionierung, Last und Alterung der Masten, gilt es die oben genannten zwei Parameter – Windzone und Geländekategorie – bei der Beurteilung der Standsicherheit unbedingt zu berücksichtigen.
- Zusätzlich unterscheiden sich die konkreten Anforderungen für den Nachweis einer Standsicherheitsprüfung je nach Art der Anlage. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, gerne unterstützen wir sie dabei.

## Und warum gerade jetzt die Prüfpflicht wahrnehmen?

### Umrüstung auf LED

Sie sind dabei, Ihre Beleuchtungsanlage auf eine LED-Beleuchtung umzurüsten? Stellen Sie mit uns sicher, dass die bestehenden Masten weiterverwendet werden können und sparen Sie dabei viel Geld und Zeit im Projekt.

### Bisher noch keine Prüfung

Erfahrungsgemäss fehlt bei vielen Masten eine genaue Dimensionierung der Trage- und Lagesicherheit. Erschwerend kommt hinzu, dass nachträglich Lasten montiert werden, für welche die Masten ursprünglich nicht ausgelegt waren. Es obliegt in Ihrer Verantwortung, diese Prüfung nachzuholen.

### Lebensdauer verlängern

Werden Schäden bei Beleuchtungsanlagen früh erkannt, kann die Lebensdauer der Masten massgeblich verlängert werden. Eine regelmässige und vorausschauende Prüfung ist dadurch entscheidend günstiger.

## Buchen Sie ein Beratungsgespräch.

Sind Sie sich nicht sicher, ob und wie Sie Ihre Infrastruktur oder Masten testen sollen? Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Gespräch gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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Schweizer Prüfstelle  
für Elektrotragwerke GmbH  
Freiburgstrasse 111  
3008 Bern

[+41 33 655 00 22](tel:+41336550022)  
[info@spet.ch](mailto:info@spet.ch)

Angebot

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